Straßenreinigungsgebühren: Rückfragen zu den Musterbescheiden
Um Buxtehudes Grundstücks-, bzw. Eigenheimbesitzern ausreichend Möglichkeit der Rücksprache zu geben, hatten die Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB) zum Jahresbeginn 2021 unverbindliche Musterbescheide für die aktualisierte Straßenreinigungsgebühr versendet. Grund war die erneuerte Berechnungsgrundlage, Quadratwurzel- statt Frontmetermaßstab, die mit der neuen Straßenreinigungsgebührensatzung bereits zum 1. April 2019 in Kraft getreten ist.
Die zuständigen Mitarbeitenden der SBB sahen sich seit dem Versand mit einer Vielzahl von Rückfragen, sowohl telefonisch als auch per Email, konfrontiert. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reichen von Adressänderungen, Änderungen im Zahlungsverkehr bis hin zu Hinweisen über Neuaufteilungen der Grundstücke oder Eigentumswechseln. „Jede Anfrage ist ein Einzelfall, den wir uns anschauen und im Gespräch individuell prüfen und klären müssen. Das braucht seine Zeit.“, so SBB-Betriebsleiter Eckhard Dittmer.
Das erkläre auch, warum aktuell noch über 420 Rückfragen offen seien. Die im Informationsschreiben samt Musterbescheid genannte Rücksprachefrist bis zum 10. Februar 2021 brauche aber niemand fürchten, der auf seine Anfrage bisher noch keine Reaktion erhalten habe, betonte Dittmer. „Wir arbeiten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nacheinander ab und versenden erst dann die angepassten, rechtlich bindenden Bescheide und bitten um Verständnis, wenn es noch etwas dauert“.
Die ca.11.000 rechtskräftigen Bescheide sollen voraussichtlich ab Anfang/Mitte März versendet werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den neuen Regelungen und der neuen Berechnungsgrundlage und den Straßenreinigungsgebühren allgemein haben die Städtischen Betriebe Buxtehude (SBB) hier zusammengestellt.
Eine ausführliche Broschüre findet sich zum Download hier: Informationsbroschüre Straßenreinigung_2021_02_03.pdf